Der Senat für Finanzen hat am 14. Juni 2005 eine Vorlage über den Rückkauf von Anteilen an Immobilienfonds beschlossen. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat dieser Vorlage am 30. September 2005 mehrheitlich zugestimmt.
Die FinTech 21. GmbH, seit dem 01.07.2006 eine Tochtergesellschaft des Landes Berlin, hat den Zeichnern von vorerst 15 Immobilienfonds (LBB-Fonds 3 bis 13, IBV-Fonds Deutschland 1 bis 3 sowie Bavaria Ertragsfonds 1) Ende November 2005 ein so genanntes "Streitschlichtendes Angebot" unterbreitet. Je nach Fonds liegen die Kaufangebote zwischen 52 Prozent und 80 Prozent des jeweils eingezahlten Eigenkapitals.
Voraussetzung für die Annahme dieser Angebote war, dass die klagenden Zeichner ihre Klagen bis zum 30.03.2006 zurücknehmen.
Noch während dieser Frist gab die FinTech 21. GmbH im Namen des Landes Berlin Angebote zum Rückkauf von Anteilen von weiteren fünf Immobilienfonds (International 1 und 2, Hyp-Fonds 1 und 2 sowie IBV-Leasingfonds 1) ab, deren Annahmefristen für die Rückgabe jedoch im Jahr 2007 bereits abgelaufen sind.
